AGB marok

1. Geltungsbereich
Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nach-folgenden ausschliesslichen Bedingungen; ent-gegenstehende oder von den Bedingungen ab-weichende Bedingungen des Käufers erkennt die marok nicht an, es sei denn, die marok hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu-gestimmt. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn die marok in Kenntnis entgegenstehender oder von den Bedingungen abweichender Be-dingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot
Die Offerten der marok sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. Die genannten Preise erlangen erst nach Abgang einer Auftragsbestätigung durch marok Ver-bindlichkeit.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
a) Alle Preise für Produkte und Dienstleistungen sind zuzüglich Versandkosten, VRG und MWST. Preisänderungen durch den Lieferanten der marok
bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.
b) Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nicht anders vermerkt, rein netto innert 10 Tagen fällig. Wird Lieferung gegen Rechnung vereinbart, behält die marok sich das Recht vor, die Ware auf Kosten des Erwerbers im Eigentumsvorbehalts-register eintragen zu lassen. Sämtliche von marok gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der marok. Im Nomalfall wird ½ Anzahlung bei Bestellung verrechnet.
c) Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich ver-schlechtert, behält sich die marok das Recht vor, selbst nach teilweisem Versand der Waren von dem Käufer die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufrieden stellt, hat die marok das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen.
4. Lieferung
a) Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftragsbestätigung, verpflichtet sich die marok zur Erbringung und der Kunde zur Annahme der Leistung. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, marok mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und ent-gangenem Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.
b) Spezialbestellungen können nach Abgang einer Auftragsbestätigung von marok nicht mehr annulliert werden.
c) Versand- und Transportgefahr gehen in allen
Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wurde. Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und die marok schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Für versteckte Transportschäden gilt eine Frist von
5 Tagen nach Ablieferung.
d) Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegen-forderungen mit Forderungen der marok zu verrechnen. Jegliches Retentions- oder Rück-behalterecht des Kunden an Sachen von marok ist
vollumfänglich wegbedungen.
e) Die Lieferkonditionen sind im Anhang geregelt.
5. Garantie
a) Die Garantiezeit für Geräte bestimmt sich nach den Angaben des Herstellers. Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen, fallen nicht unter die Garantie. Für während der Garantiezeit nachzuliefernde Ersatzteile läuft die Garantie bis zum Ablauf der Garantiezeit des Kaufgegen-standes. Die Garantiezeit beginnt am Tage der Versandbereitschaftsmeldung, bzw. am Tage der Inbetriebsetzung, falls auch die Installation von marok übernommen wird.
b) Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette,
Magnetband, etc.) oder ein kompletter PC zur Re-paratur der marok übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor der Über-gabe der Sache. Die marok kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar gemacht werden.
Achtung: Festplatten (einzeln oder in PCs) werden beim Reparatureingang nach Bedarf formatiert.
c) Garantieleistungen werden nur erbracht,
wenn:
- der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde.
- eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt
d) Wenn keine anderen Garantiebestimmungen
entgegenstehen, kann die marok ihrer Ver-pflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
- durch Nachbesserung der gelieferten Ware
- durch Ersatz der mangelhaften Ware
- durch einen dem Minderwert entsprechenden
Preisnachlass
Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.
e) Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefalle wird wegbedungen.
f) Die Reparatur zw. Wartung von Software ist von dieser Garantie in jedem Fall ausgeschlossen.
g) Erfüllungsort für Garantiegeräte ist in jedem Fall am Domizil der marok, St. Gallen (Bring in).
Bei Geräten unter Herstellergarantie
Bei Geräten unter Herstellergarantie leistet marok auf Reparaturarbeiten und ausgetauschten Geräte-teilen Garantie gemäss den Garantiebestimmung-en des jeweiligen Herstellers, indes nur während der Garantiedauer und nur auf ausgeführte Arbeit und ersetztes Material. Die Garantieleistungen sind in jedem Fall auf Nachbesserung beschränkt. Macht der Kunde Garantieleistungen des Geräte-herstellers geltend, so hat er dem Auftrag auch den gültigen Garantieschein bzw. Kaufbeleg beizulegen sowie bei Geräteteilen und Kompo-nenten die Seriennummer des zugehörigen Gerätes anzu-geben. Sofern diese Voraussetzungen vom Kun-den nicht erfüllt werden, sind die Leistungen vom Kunden zu bezahlen. In den Garantie-leistungen des Herstellers nicht eingeschlossen sind Kosten für Verbrauchs-material wie Disketten, Toner, Papier, Drucker-Verschleissteile, Batterien, Akku etc., für Auf-wendungen, die infolge von Eingriffen des Kunden in Geräte und Software oder durch unsachge-mässe Handhabung bzw.Nichtbe-achtung der produkteüblichen Umgebungsbedin-gungen bedingt sind, für die Behebung von Elementarschäden und von Softwareproblemen jeglicher Art (inkl. Firmware,Betriebssysteme, Applikationen, Gerätetreiber) sowie für die Stellung von Ersatzgeräten.
Bei Geräten ohne Herstellergarantie
Bei Geräten, die nicht unter Herstellergarantie stehen, bemüht sich marok innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mängelrüge erhebliche und reproduzierbare Mängel durch geeignete, von marok zu bestimmende Massnahmen zu beheben. Die Leistungen von marok sind auf Nachbesserung beschränkt. Darüber hinausgehende Gewähr-leistungsansprüche des Kunden sind weg-bedungen.
marok ist u.a. dann von jeder Gewährleistung befreit, wenn die vom Kunden gerügten Mängel nicht ausschliesslich von marok zu verantworten sind oder zurückzuführen sind auf Drittursachen, wie z.B. Bedienungsfehler, Eingriffe des Kunden oder Dritter, Änderungen der vereinbarten Einsatz- und Betriebsbedingungen, auf Zufall oder auf höhere Gewalt. 6. Zahlungsverzug
a) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich marok das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. marok belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 6% p.a. Verzugszins.
b) Falls eine Rechnung bei Verfall unbezahlt bleibt, behält sich marok das Rechts vor, den Betrag um 15% zu erhöhen, mit einem Minimum von CHF 45.-
c) Der Kunde kann marok nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegen-forderungen entgegenhalten.
7. Dienstleistungen/Support
marok unterhält einen Telefon-Support (Hotline) für
bestimmte Produkte. Diese Hotline ist kostenlos. Der Technik-Support ist ebenfalls kostenlos. Es kann vorkommen dass das Hotline Telefon nicht immer bedient ist. Die Dauer dieses Dienstes wird auf 10 Minuten pro Anruf beschränkt. Von diesem Zeitpunkt an wird der übliche Ansatz gem. Preisliste verrechnet. Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den Ansätzen der Preisliste in Rechnung gestellt.
8. Tiefstpreisgarantie Consulting
Im Consulting Bereich kann gegen eine spezielle Verrechnung eine Tieftspreisgarantie vereinbart werden. Die Frist dieser Tieftspreisgarantie dauert bis zur Installation der Geräte am Kunden Domizil. Die Garantie kann nur dann gewährt werden, wenn:
a) Der Artikel an zu diesem Datum mit einem Preisschild versehen und günstiger war
b) eingeholte Offerten welche nachträglich offen-gelegt werden sind nicht gültig.
c) Die Garantie schriftlich mit marok vereinbart wurde.
9. Software-Programme
a) Die Nutzungs- und Garantiebestimmungen betreffend die von marok gelieferten Software- Produkte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software- Her-stellers, welche insbesondere im Software- Lizenz-vertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer / Endkunde enthalten sind.
b) Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwarepro-dukte den jeweiligen Erwerber an die marok bekanntzugeben.
10. Haftung
Weitergehende Rechtsansprüche als die in der Ziffer 5 genannten gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, ins-besondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von marok gelieferten Waren oder Dienstleistungen ergeben.
11. Wiederausfuhr
Die Wiederausfuhr der gelieferten Artikel aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ist ohne Einwilligung verboten.
12. Beanstandungen
Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innerhalb 10 Tagen seit der Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich bei der marok beanstandet.
13. Änderungen
Die vorliegenden AGB können von marok jederzeit abgeändert und durch neue Bestimmungen ersetzt werden, welche marok auf dem Web publiziert oder anderweitig dem Partner mitteilt. Die geänderten AGB gelten diesfalls für alle ab ihrer Publikation erteilten Bestellungen des Partners.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht in jeder Beziehung dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist am Domizil von marok.
Amriswil, 1. Februar 2006
(Ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen)


(C) 2007 - Alle Rechte vorbehalten marok Marcel Okle Consulting & Dienstleistungen

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